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Elternzeit, Zusatzvereinbarung bei Teilzeitarbeit

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Kurzbeschreibung

Der bestehende Arbeitsvertrag kann für die Dauer einer beantragten Elternzeit durch eine vertragliche Zusatzvereinbarung über die Modalitäten einer Teilzeittätigkeit abgeändert werden. Dieses Muster regelt die Dauer, den Umfang und die Lage der vorübergehend reduzierten Arbeitszeit.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Ein Arbeitnehmer will für die Dauer einer Elternzeit oder für Teile davon seine individuelle Arbeitszeit reduzieren, um neben dem Beruf ein Kind betreuen und erziehen zu können. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sieht für den Fall einer solchen Teilfreistellung während der Elternzeit vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung eine Vereinbarung treffen sollen. Hierzu dient dieses Muster einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung.

Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster dagegen für folgende Situationen:

  • Die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers soll dauerhaft reduziert werden. In diesem Fall ist eine Teilzeitvereinbarung zu treffen.
  • Soll eine externe Vertretungskraft eingestellt werden, kommt ein befristeter Arbeitsvertrag für eine Elternzeitvertretung in Betracht.

Rechtlicher Hintergrund

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 15 Abs. 1 BEEG). Beantragt der Arbeitnehmer dagegen nur eine teilweise Freistellung, kann der Arbeitgeber die Teilzeitarbeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Ein Rechtsanspruch auf eine solche Elternteilzeit besteht nach dem Gesetz unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG. Voraussetzung ist danach, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, die Arbeitszeit für mindest...

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