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Gleichstellungsbeauftragte – Benachteiligung einer zweigeschlechtlichen Person im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Eine landesrechtliche Vorgabe, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau zu besetzen, verstößt nicht gegen § 8 Abs. 1 AGG, Art. 14 Abs. 2 RL 2006/54/EG.

Sachverhalt

Die klagende Partei ist zweigeschlechtlich geboren; sie kann weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden und bezeichnet sich selbst u.a. als Hermaphrodit. Das angeborene biologische Geschlecht stimmt mit der geschlechtlichen Identität der klagenden Partei überein. Sie ist als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die klagende Partei verfügt über einen Hochschulabschluss als Magistra Juris/Master of Laws LL.M. und war zudem mehrere Jahre akademisch-wissenschaftlich im höheren Dienst an verschiedenen Universitäten beschäftigt. Sie bewarb sich im Oktober 2019 auf eine Stellenausschreibung des Beklagten, ein Landkreis in Schleswig-Holstein, für eine Gleichstellungsbeauftragte. Am 9.12.2019 führte der Beklagte ein Auswahlgespräch mit der klagenden Partei, an dem jedoch weder der Landrat noch die Schwerbehindertenvertretung teilnahmen. Mit E-Mail vom 10.12.2019 teilte der Beklagte der klagenden Partei mit, dass sich die Auswahlkommission für eine andere Bewerberin entschieden habe.

Die klagende Partei hat vom Beklagten die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verlangt. Sie brachte vor, dass sie in nicht gerechtfertigter Weise u.a. wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden sei. Sie sei nur der Form halber zum Auswahlgespräch eingeladen, zu keinem Zeitpunkt aber ernsthaft in die Auswahl einbezogen worden. Insbesondere begründe die Stellenausschreibung, die nur Frauen anspreche, eine Vermutung für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Diese Benachteiligung sei weder durch die Anforderungen der konkreten Tätigkeit noch durch die – aus ihrer Sicht verfa...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Gleichstellungsbeauftragte. abgelehnte Bewerbung einer zweigeschlechtlichen Person Orientierungssatz 1. Eine Ungleichbehandlung kann nach § 8 Abs. 1 AGG wegen eines mit einem Grund iSv. § 1 AGG im ...

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