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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 867 ZPO – Zwan ... / 1. Titel.

Prof. Dr. Martin Ahrens
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Rn 14

Vollstreckungstitel kann jeder auf Zahlung gerichtete Vollstreckungstitel sein. Ausreichend ist auch ein Beschl gem § 888 (AG Hamburg Rpfleger 82, 31). Auch für einen Anspruch auf Hinterlegung von Geld kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, denn auch dies ist eine Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung eines Anspruchs auf Zahlung von Gerichtskosten ersetzt nach § 7 S 2 JBeitrG den Schuldtitel (Saarbr JurBüro 21, 45). Der Gläubiger der Geldforderung und der Gläubiger der Hypothek müssen dieselbe Person sein. Bei einem echten Vertrag zu Gunsten Dritter ist die Eintragung einer Hypothek zu Gunsten des Versprechensempfängers nicht möglich; ist im Vertrag hingegen der Dritte als bloßer Zahlungsempfänger bestimmt, wird die Eintragung einer Hypothek nur zu Gunsten des Gläubigers, jedoch mit zusätzlicher Angabe des Zahlungsempfängers als zulässig angesehen (München BeckRS 11, 2179 mwN – Abfindung für schuldrechtlichen Versorgungsausgleich). Der BGH hat den bestehenden Streit, ob ein Duldungstitel immer oder nur in den Fällen, in denen auch ein Titel auf Zahlung besteht, Grundlage der Zwangsvollstreckung sein kann, entschieden. Auch ein Duldungstitel berechtigt zur Eintragung, da auch er die Aufgabe hat, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen. Ein Duldungstitel beschränkt lediglich die Haftung des Schuldners auf bestimmte Gegenstände (BGH FamRZ 13, 1734). Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 I auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek setzt ggü dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Grundstücks auch nach der Einfügung von § 867 III die Erwirkung eines Duldungstitels gem § 1147 BGB voraus (BGH NJW-...

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