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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 3 ZPO – Wertfe ... / b) Einkommen.

Hans-Josef Beumers
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Rn 95

Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm FamRZ 06, 632), Wohngeld (Hamm FamRZ 06, 718) Unterhalt nach § 153 SGB III (Karlsr FamRZ 99, 1678), Leistungen nach SGB II (OLGR Ddorf 09, 412; Celle NJW 10, 3587; aA Bremen MDR 11, 1385; Oldbg MDR 14, 1154), Blindenhilfe (Saarbr JurBüro 91, 983), BAföG ohne Darlehensanteil (München JurBüro 80, 892).

 

Rn 96

Für Arbeitslosenhilfe/ALG II ist der Ansatz hoch str. Viele OLG lehnen die Berücksichtigung ab (Brandbg FamRZ 03, 1676; Ddorf FamRZ 06, 807; Rostock NJW-RR 07, 1152; KG NJW-RR 07, 1579; Dresd FamRZ 04, 1225; NJW-RR 07, 1161; FamRZ 10, 1939; Hamm JurBüro 09, 33; NJW 11, 1235; Oldbg FamRZ 09, 1177; OLGR Schlesw 09, 793; FamRZ 10, 1939; Naumbg FamRZ 10, 1934; Celle MDR 16, 1025; auch Schulte-Bunert § 43 FamGKG Rz 8 f), wobei zT jeglicher Ansatz von Transferleistungen abgelehnt wird (Stuttg FamRZ 11, 1810). Das BVerfG hat diese Rspr für mit Art 12 I GG vereinbar gehalten, sie andererseits jedoch nicht als verbindlich angesehen (BVerfG FamRZ 06, 841). Andere OLG setzen das ALG II mit an, jedenfalls wenn der Anspruch nicht auf den Leistungsträger übergegangen ist (Bremen FamRZ 04, 961; Hamm FamRZ 06, 632; 806; Frankf NJW-RR 08, 310; Schlesw JurBüro 08, 594; Zweibr NJW 11, 1235; Brandbg FamRZ 11, 1423; MDR 13, 1043). Letzterer Auffassung ist ohne Rücksicht auf einen Anspruchsübergang bzw auf eine subsidiäre Bewilligung des ALG II für den Ausfall von Unterhaltsleistungen zuzustimmen, weil das ALG II aus dem A...

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