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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 34 Verschließung, Verwahrung

Prof. Dr. Nicola Preuß
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Gesetzestext

 

(1) 1Die Niederschrift über die Errichtung eines Testaments soll der Notar in einen Umschlag nehmen und diesen mit dem Prägesiegel verschließen. 2In den Umschlag sollen auch die nach den §§ 30 und 32 beigefügten Schriften genommen werden. 3Auf dem Umschlag soll der Notar den Erblasser seiner Person nach näher bezeichnen und angeben, wann das Testament errichtet worden ist; diese Aufschrift soll der Notar unterschreiben. 4Der Notar soll veranlassen, dass das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird.

(2) Beim Abschluß eines Erbvertrages gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht die Vertragschließenden die besondere amtliche Verwahrung ausschließen; dies ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Erbvertrag mit einem anderen Vertrag in derselben Urkunde verbunden wird.

(3) Haben die Beteiligten bei einem Erbvertrag die besondere amtliche Verwahrung ausgeschlossen, so bleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars.

(4) Die Urschrift einer Verfügung von Todes wegen darf nicht nach § 56 in die elektronische Form übertragen werden.

A. Regelungsgehalt, Allgemeines

 

Rz. 1

§ 34 BeurkG und ergänzende Bestimmungen (siehe Rdn 2) regeln die Verschließung und Verwahrung von letztwilligen Verfügungen. § 34 BeurkG ersetzt und ändert geringfügig Vorschriften, die vor dem BeurkG im BGB enthalten waren. Das entspricht dem vom BeurkG angestrebten Ziel, das Beurkundungsverfahrensrecht vom materiellen Urkundenrecht zu trennen, also das BGB auf diejenigen Regelungen zu beschränken, die den Urkundeninhalt, hier den Inhalt von letztwilligen Verfügungen, betreffen. § 34 BeurkG ist lex specialis zu § 45a BeurkG.[1] Die Verfahrensvorschriften zur besonderen amtlichen Verwahrung bei Gericht finden sich in den §§ 344, 346 und 347 FamFG.

 

Rz. 2

§ 34 BeurkG wird allgemein in Bezug auf die Behandlung notarieller Testam...

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