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Kontrolle von Verwaltergenehmigungen durch Eigentümer

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Leitsatz

  • Nutzung eines Wohnungseigentums als Blumenladen mit Zeitungsverkauf trotz Verwaltergenehmigung wohl unzulässig

    Vorschaltverfahren

    Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren

 

Normenkette

§ 15 Abs. 1, 3 WEG, § 43 Abs. 1, 4 WEG, § 1004 BGB, § 27 FGG, § 551 Nr. 5 ZPO

 

Kommentar

1. Die Bezeichnung eines Raumeigentums in der Teilungserklärung als Wohnung stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar; sie verbietet eine Nutzung zu einem anderen Zweck, der die restlichen Eigentümer mehr stört oder beeinträchtigt, als eine Nutzung als Wohnung.

2. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass die Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken der Zustimmung des Verwalters bedarf, dann unterliegt eine solche erteilte Zustimmung gleichwohl einer Kontrolle durch die Wohnungseigentümer ebenso wie einer Überprüfung durch das Gericht. Sofern die Nutzung mehr stört oder beeinträchtigt, als eine zweckbestimmungsgemäße Wohnungsnutzung, ist sie trotz Genehmigung durch den Verwalter unzulässig und kann untersagt werden.

3. Ist durch Vereinbarung oder durch Eigentümerbeschluss bestimmt, dass vor Antragstellung beim Wohnungseigentumsgericht die Wohnungseigentümerversammlung anzurufen ist, muss als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 43 Abs. 1 WEG vorab ein solchermaßen geregeltes Vorschaltverfahren durchgeführt werden. Es kann ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn die Wohnungseigentümer bereits aus anderem Anlass wiederholt mit der Sache befasst waren und keine Lösung des Problems erreicht werden konnte.

4. Wurden nicht alle materiell beteiligten Wohnungseigentümer auch formell am WE-Verfahren beteiligt, so führt dies zwingend zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das LG.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 30.01.1991, B...

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BayObLG BReg 2 Z 156/90
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer Nutzung von Wohnungseigentum als Blumenladen bei Verwalterzustimmung  Verfahrensgang AG Bad Kissingen (Aktenzeichen UR II 23/87) LG Schweinfurt ...

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