Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jung, SGB VII § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten

Dr. Tobias Kador
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückzuführen. Sie ersetzt den früheren § 728 Abs. 2 RVO. Seit ihrer Einführung ist die Regelung unverändert geblieben.

Gültig ist die Vorschrift i. d. F. vom 7.8.1996 ab 1.1.1997.

1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung

 

Rz. 2

Satz 1 regelt die Satzungsbefugnis zur Berechnung von Beiträgen nach der Zahl der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken statt nach Arbeitsentgelten. Satz 2 regelt, anhand welches Maßstabs die Gefährdungsrisiken ermittelt werden und macht die Leistungsaufwendungen zum Maßstab. Satz 3 schließlich ordnet die entsprechende Anwendung von § 157 Abs. 5 und § 158 Abs. 2 an.

1.2 Normzweck

 

Rz. 3

Die Regelung gestattet es der Berufsgenossenschaft im Wege der Satzung, die Berechnung anstatt auf Basis der Arbeitsentgelte anhand der Zahl der Versicherten (Kopfbeitrag) vorzunehmen. Auch hier ist das Unfallrisiko zu berücksichtigen. Der Kopfbeitrag (Satz 1) dient dabei der Verwaltungsvereinfachung bei der Beitragseinziehung durch Unfallversicherungsträger, die zahlreiche Einpersonen- und Kleinbetriebe mit wenigen Versicherten im Katasterbestand haben.

1.3 Vorgängervorschriften

 

Rz. 4

Vorgängervorschrift ist § 728 Abs. 2 RVO, dabei wurde allerdings das Kriterium der Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken und deren Überprüfung nach den für den Gefahrtarif geltenden Bestimmungen neu in die Nachfolgevorschrift des § 155 aufgenommen. Diese Regelungen sah die Vorläufervorschrift gerade nicht vor.

1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

 

Rz. 5

Ergänzende Normen finden sich in § 157 Abs. 5 (Geltungshöchstdauer des Gefahrtarifs) und § 158 Abs. 2 (Mitteilungspflicht bei Änderung des Gefahrtarifs).

2 Rechtspraxis

2.1 Kopfbetrag (Satz 1)

 

Rz. 6

Satz 1 räumt dem Satzungsgeber eine Satzungsbefugnis zur Berechnung der Beiträge anhand der Zahl der Versicherten (Kopfbeitrag) ein. Die Satzung kann bestimmen, dass die B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers
    0
  • Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 12.11.2014 / I Steuerliche Behandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen
    0
  • Inflationsausgleichsprämie / 5 Mehrere Dienstverhältnisse
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • LkSG: Abhilfemaßnahmen bei unmittelbar bevorstehender od ... / 3.2 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei unmittelbaren Zulieferern
    0
  • Massenentlassung / Arbeitsrecht
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Wise Up!
Wise Up!
Bild: Haufe Shop

Why do so many people think an ageing workforce is a disadvantage? Find out how a WISE ORGANIZATION mobilizes experience and transforms the shift in age distribution into a competitive advantage - an indispensable guide to the future of work.


SGB VII - Gesetzliche Unfal... / § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
SGB VII - Gesetzliche Unfal... / § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten

1Die Satzung kann bestimmen, daß die Beiträge nicht nach Arbeitsentgelten, sondern nach der Zahl der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken berechnet werden. 2Grundlage für die Ermittlung der Gefährdungsrisiken sind die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren