Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGB IV § 95c Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

Dr. Johannes Jansen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Mit § 95c wird erstmalig eine umfassende Ermächtigungsnorm geschaffen, die die Sozialversicherungsträger anhalten bzw. verpflichten soll, den Datenaustausch auch untereinander durch Datenübertragung zu organisieren. Damit unterstreicht der Gesetzgeber seinen Willen, dass auch und gerade im Bereich der Sozialverwaltung die Digitalisierung beispielhaft vorangetrieben wird. Dabei ist in Abs. 1 eine grundsätzliche Aufforderung zur Datenübertragung und in Abs. 2 eine verbindliche Verpflichtung enthalten.

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Während in Abs. 1 lediglich ein deutlicher aber nicht verpflichtender Aufruf zur Nutzung der Datenübermittlung enthalten ist, legen die Regelungen in Abs. 2 zwingend fest, in welchen Konstellationen eine Datenübermittlung zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und den Aufsichtsbehörden erfolgen muss.

Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, dass die Übermittlung durch Datenübertragung zu erfolgen hat, wenn dies auch an anderer Stelle im Sozialgesetzbuch verpflichtend geregelt ist.

Abs. 2 Nr. 2 übernimmt die bis zum 30.6.2020 in § 28a Abs. 13 kodifizierte Regelung. Hinsichtlich des Meldeverfahrens zwischen der Künstlersozialkasse und den Krankenkassen soll den Krankenkassen zusätzlich ermöglicht werden, Informationen zur Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz maschinell an die Künstlersozialkasse zu übermitteln. Damit könnten sowohl bei der Künstlersozialkasse als auch bei den Krankenkassen manuelle Arbeitsaufwände verringert und Verwaltungsaufwände reduziert werden.

Abs. 2 Nr. 3 übernimmt die Regelung aus § 32 der Datenerfassungs- und Ü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    312
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    261
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    257
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    201
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    196
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    168
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    160
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    130
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    114
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    113
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    105
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    104
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    100
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    97
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    97
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    96
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    94
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 95c Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern
SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 95c Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

  (1) Haben Sozialversicherungsträger zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch Daten an einen Sozialversicherungsträger, das Bundesamt für Soziale Sicherung als Träger des Gesundheitsfonds oder eine Aufsichtsbehörde zu übermitteln, ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren