Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsförderung. Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. persönliche Voraussetzung. Anspruchsausschluss für gekündigte Arbeitnehmer. kein Ausschluss bei Arbeitnehmern mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. Rechtsauslegung. Verfassungsmäßigkeit. Aussicht auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Beitragszahlung
Leitsatz (amtlich)
1. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut, dem Willen des Gesetzgebers und der Normenhistorie fehlen lediglich bei gekündigten Arbeitnehmern die persönlichen Voraussetzungen für (Saison-)Kurzarbeitergeld, nicht aber bei Arbeitnehmern mit einem befristeten Arbeitsverhältnis.
2. § 98 Abs 1 Nr 2 SGB III verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.
3. Die Dauer und die Höhe der Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber sind ohne Belang bei der Prüfung eines Anspruches auf (Saison-)Kurzarbeitergeld.
Nachgehend
BSG (Beschluss vom 09.12.2025; Aktenzeichen B 11 AL 20/25 B)
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 23. Januar 2024 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen einen Gerichtsbescheid, mit dem ihre auf die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld gerichtete Klage abgewiesen wurde.
Die Klägerin, die im maßgebenden Zeitraum noch unter Z.... Bauunternehmung GmbH (Amtsgericht Chemnitz HRB...., Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Hochbauleistungen) firmierte und ein Bauunternehmen war, stellte für die Arbeitnehmer Y.... und X.... am 16. Januar 2023 einen Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der SV-Beiträge für umlagepflichtige Arbeitnehmer und einen Zuschuss zum Wintergeld betreffend den Abrech...