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KG Berlin Urteil vom 24.02.2010 - 24 U 154/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Ermittlung eines Nachvergütungsanspruchs gegen einen Fernsehsender

Leitsatz (amtlich)

1. Einen Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender begründende klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2, Abs. 1 UrhG können sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit derjenigen Gesamtvergütung ergeben, die er bei Vereinbarung von Wiederholungsvergütungen nach Allgemeinen Vertragsbedingungen öffentlich-rechtlicher Sender für die erfolgten Ausstrahlungen erhalten hätte.

2. Die von dem Sender in zeitlichem Zusammenhang mit den Ausstrahlungen erzielten Werbeeinnahmen bilden regelmäßig keine Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2, Abs. 1 UrhG, weil sie in der Regel keinen bestimmten Sendungen unmittelbar zugeordnet werden können.

Normenkette

UrhG § 32a; BGB § 242

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 14.10.2008; Aktenzeichen 15 O 632/07)

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird das am 14.10.2008 verkündete Urteil des LG Berlin - 15 O 632/07 - insoweit abgeändert, als der im Wege der Stufenklage gestellte Klageantrag zu 1. c) abgewiesen worden ist, sowie im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der im Wege der Stufenklage gestellte Klageantrag zu 2. abgewiesen worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger schriftlich Auskunft zu erteilen über sämtliche Bruttoeinnahmen (ohne Abzug von Herstellungs-, Vertriebskosten und sonstigen Aufwendungen), die die Beklagte betreffend die Folgen "M." - Sendefolge 77, Buchnummer 77 - und "N." - Sendefolge 79, Buchnummer 79 - der Serie "A." durch die Vergabe von Lizenzen, Unterlizenzen oder Gestattungen zur fernsehmäßigen Ausstrahlung im Inland und/oder Ausland und...

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