nicht rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Existenzgründungszuschuss. zweckbestimmte Einnahme
Orientierungssatz
Der Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB 3 darf als zweckbestimmte Einnahme iS von § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2 bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen berücksichtigt werden (vgl LSG Darmstadt vom 4.12.2006 - L 7 AS 168/06 ER = ZFSH/SGB 2007, 221).
Nachgehend
BSG (Entscheidung vom 23.02.2009; Aktenzeichen B 14 AS 21/07 R)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Beklagte zu Recht den Existenzgründungszuschuss nach § 421 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet hat.
Die zwischen der Klägerin und dem A W (W.) im Jahre 1990 geschlossene Ehe wurde am ... 2001 geschieden. Aus der Ehe hervorgegangen ist das ... 1991 geborene Kind V. W. hat zudem im Scheidungsverfahren die weitere Tochter der Klägerin, M, geboren ... 1989, als Tochter angenommen.
Im September 2004 bezogen die Klägerin, ihr geschiedener Ehemann und die Kinder die jetzige gemeinsame Wohnung.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bewilligte der Klägerin für die Zeit vom 19. Juni 2004 bis zum 18. Juni 2005 einen Existenzgründungszuschuss auf der Grundlage des § 421 I Abs. 1 SGB III.
Am 23. August 2004 beantragte die Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diesem Antrag wurde durch Bescheid vom 27. Dezember 2004 entsprochen; der Klägerin wurden für sich, dem geschiedenen Ehemann und den Kindern als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Mai 2005 bewilligt, wobei der Existenzgründungs...