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AG Berlin-Charlottenburg Urteil vom 06.06.2025 - 73 C 15/25

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rechtskräftig

Tenor

1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 30.12.2024 zu TOP 16 (TOP 15 der Beschlusssammlung) über die barrierefreie Neuanlage der Außenanlage bzw. der Parkflächen der Wohnungseigentümergemeinschaft … straße …, Berlin, wird für ungültig erklärt.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Kläger sind Eigentümer in der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird von der aus dem Rubrum ersichtlichen Gemeinschaft verwaltet. Diese lud zu einer Eigentümerversammlung am 30. Dezember 2024 zu der als TOP 15 das Folgende in der Ladung angekündigt:

„Barrierefreie Neuanlage der Außenanlagen und der Parkflächen auf dem Grundstück … straße …

sowie Finanzierung der Maßnahme durch eine Sonderumlage in Höhe von 80.000 EUR bis 100.000 EUR sowie Regelung der Auftragsvergabe und Baubetreuung.”

In der Versammlung wurde dieser Punkt dann als TOP 16 behandelt und darüber wurde wie folgt beschlossen und protokolliert:

„Über die barrierefreie Außenanlage und die Parkfläche … str. … sowie die Finanzierung der Maßnahmen durch eine Sonderumlage in Höhe von 80.000 EUR bis 100.000 EUR sowie die Regelung der Auftragsvergabe und Baubetreuung wird wie folgt abgestimmt:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 7

Stimmenthaltungen: 1

Damit ist der Antrag angenommen. Der Verwalter verkündet den entsprechenden Beschluss.

Er wird entsprechende Kostenvoranschläge zur weiteren Bearbeitung einholen.”

Wegen der weiteren Einzelheiten der Versammlung vom 30. Dezember 2024 wird auf das Protokoll Anlage K2 zur Klageschrift verwiesen.

Gegen diese Beschlussfassung richtet sich die Klage der Kläger, die am 30. Januar 2025 bei Gericht einging und mit einem Schriftsat...

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