Entscheidungsstichwort (Thema)
Personalvertretung. fehlende Personalratsfähigkeit. Kreiskrankenhaus. Betrieb Dienststelle. unterlassene Wahlanfechtung. Personalrat Befugnis. gerichtliches Verfahren. Beteiligter Dienststellenleiter. Landrat Verwaltungsleiter. Antrag Bestimmtheit. Mitbestimmung. Privatisierung Reinigungsdienst. Einzelmaßnahme. Maßnahmebündel. Gesamtmaßnahme. Mitbestimmung bei Teilprivatisierung des Reinigungsdienstes
Leitsatz (amtlich)
1. Werden in einem Kreiskrankenhaus ein Personalrat gewählt und die Wahl nicht angefochten, obwohl das Kreiskrankenhaus mangels organisatorischer oder personalvertretungsrechtlicher Verselbständigung nicht personalratsfähig ist (BVerwG, Beschluß vom 13.08.1986, 6 P 7.85, PersV 1987, 254 = ZBR 1987, 54), so ist der Personalrat Träger der entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse.
2. Macht in einem solchen Fall der Personalrat Mitbestimmungsrechte an einem Bündel von Einzelmaßnahmen geltend, die teils im Landratsamt, teil im Kreiskrankenhaus getroffen wurden und werden, so sind am gerichtlichen Verfahren als Dienststellenleiter beteiligt der Landrat und der Verwaltungsleiter des Kreiskrankenhauses.
3. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach dann, wenn die Dienststelle zur Verwirklichung eines Verwaltungsziels (hier: Teilprivatisierung des Reinigungsdienstes des Kreiskrankenhauses) ein Bündel von Einzelmaßnahmen trifft, die Mitbestimmungsbedürftigkeit eines Teiles derselben die Gesamtmaßnahme mitbestimmungspflichtig macht.
4. Zur fehlenden Bestimmtheit eines Feststellungsantrags, wenn darin die Einzelmaßnahmen, deren Mitbestimmungsbedürftigkeit festgestellt werden soll, nur durch Umschreibung des Maßnahmebündels benannt werden.
Normenkette
ArbGG § 81 Abs. 3, § 83 Abs. 1; LPVG § 9 Abs. 1
Verfahrensgang
VG Freiburg i. Br. (Be... |