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Thüringer OLG Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07

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Leitsatz (amtlich)

Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.

 

Verfahrensgang

AG Heiligenstadt (Beschluss vom 25.04.2007; Aktenzeichen F 81/05)

 

Tenor

1. Unter Aufhebung des Beschlusses des AG - FamG - Heilbad Heiligenstadt vom 25.4.2007 wird die Ablehnung des Sachverständigen R. auf Kosten der Antragstellerin für begründet erklärt.

2. Der Beschwerdewert beträgt 1.000 EUR.

 

Gründe

I. Die Parteien, die am 6.12.1997 die Ehe geschlossen haben, leben seit dem 2.12.2004 räumlich voneinander getrennt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder M., geboren am 19.1.2001 und C., geboren am 2.3.1998, hervorgegangen. Die Kindesmutter hat bei ihrem Auszug die gemeinsamen Kinder mitgenommen.

Die Kinder sind am Ende der Osterferien 2005 bei dem Kindesvater verblieben. Nachdem die Kindesmutter in der Folgezeit versucht hat, die Kinder zu sich zurückzuholen, haben die Parteien wechselseitig mit Schriftsatz vom 7.4.2005 im einstweiligen Anordnungsverfahren beantragt, ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder zu übertragen.

Das AG hat am 8.4.2005 - ohne mündliche Verhandlung - auf den Antrag der Kindesmutter entschieden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bis zur Entscheidung in der Hauptsache auf die Antragstellerin übertragen wird und dem Antragsgegner aufgegeben, die Kinder an die Antragstellerin herauszugeben (Az. F 81/05 EA). Das AG hat seine Entscheidung damit begründet, die Kindesmutter habe glaubhaft gemacht, der A...

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