Entscheidungsstichwort (Thema)
Leistungen an Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss. Beschäftigung eines Geschäftsführers. Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Leitsatz (amtlich)
1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Eingliederungszuschüsse für Geschäftsführer, die ein Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze erhalten, ablehnt.
2. Verfahren, die die Gewährung eines Eingliederungszuschusses betreffen, sind nach § 183 S 1 SGG kostenfrei.
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer.
Die Klägerin betreibt eine Druckerei in O. Am 06.08.2002 ging bei der Beklagten ein Vermittlungsauftrag der Klägerin ein, wonach die Stelle eines Geschäftsführers in Vollzeit offen sei. Die Stelle sei ab dem 01.09.2002 zu besetzen. Am 07.08.2002 beantragte die Klägerin schriftlich die Gewährung eines Eingliederungszuschusses bei erschwerter Vermittlung für ältere Arbeitnehmer für die Dauer von 12 Monaten in Höhe von 50 % des für die Bemessung berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts einschließlich des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuß wurde für die Einstellung von Herrn J. F., geb. 1949, als Geschäftsführer beantragt. Die Arbeitsaufnahme erfolge am 26.08.2002; der Arbeitsvertrag sei am 22.08.2002 mit einer Dauer von fünf Jahren geschlossen worden. Es handle sich um eine Vollzeitbeschäftigung und das regelmäßige Arbeitsentgelt betrage 6.500,-- Euro monatlich. Zugleich wurde ein Geschäftsführervertrag mit der Klägerin und Herrn F. vom 22.08.2002 vorgelegt, wonach u.a. gemäß § 1 des Vertrages Herr F. durch Gesellschafterbeschluß des Unternehmen...