Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialhilferecht: Auswirkungen eines längerfristigen Krankenhausaufenthaltes auf den zu gewährenden Regelsatz in der Sozialhilfe. individuelle Ermittlung des Regelsatzes
Orientierungssatz
Jedenfalls bei einem mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt (hier: acht Monate) eines Sozialhilfeempfängers ist der in dieser Zeit zu gewährende Regelsatz individuell verringert festzusetzen, indem die Ersparnis der Verpflegungsausgaben als anderweitige Bedarfsdeckung zu berücksichtigen ist. Dabei erfolgt die Reduzierung um einen Betrag in Höhe von 135,00 Euro monatlich, da dieser Betrag im Rahmen der Ermittlung des Regelsatzes für Verpflegung bestimmt ist.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rücknahme und Rückforderung bewilligter Sozialhilfe in Höhe von 872,00 EUR und hier namentlich über die Frage, ob ein gut achtmonatiger Krankenhausaufenthalt zur Berechtigung der Beklagten führt, den Regelsatz um den Bedarf Ernährung zu reduzieren.
Die am 00.00.1976 geborene Klägerin ist schwer behindert mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 50 und bezieht neben Renteneinkommen Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Klägerin steht unter Betreuung, Betreuerin ist deren Mutter Frau Q C. Die Klägerin wurde am 20.02.2011 bis einschließlich November 2011 stationär im Klinikum O aufgenommen. Dieser Umstand wurde der Beklagten zunächst nicht mitgeteilt. Erst im Rahmen der Beantragung von Kosten für die neue Unterkunft der Klägerin am 19.09.2011 erfuhr die Beklagte von dem Klinikaufenthalt der Klägerin ab Februar 2011.
Im Zuge der Anhörung äußerte die Klägerin mit anwaltlichen Schreiben vom 04.11.2011 ih...