Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungsrecht: Abgrenzung einer selbständigen von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem Anästhesiearzt
Orientierungssatz
1. Auch die Tätigkeit eines Arztes für ein Krankenhaus kann im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (hier: Anästhesie- und Notfallarzt).
2. Kann ein Arzt, der für ein Krankenhaus tätig wird und dazu einen Konsiliararztvertrag als Dienstleistungsvertrag mit diesem abgeschlossen hat, selbst entscheiden, wann er Dienste übernimmt und ist er bei der Dienstleistungserbringung weisungsfrei, so ist von der sozialrechtlichen Einordnung der Tätigkeit als selbständige Tätigkeit auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt während der Tätigkeit die organisatorischen Regeln des Krankenhauses einzuhalten hat, soweit sich diese nicht auf die fachliche Ausübung seiner Leistung beziehen.
3. Einzelfall zur Abgrenzung zwischen einer sozialversicherungspflichtigen und einer selbständigen Tätigkeit bei einem Konsiliararztvertrag zwischen einem Arzt und einem Krankenhaus (hier: selbständige Tätigkeit bejaht).
Nachgehend
Tenor
I. Unter Aufhebung der Bescheide vom 13. März 2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 11. August 2014 wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für die Klägerin im Krankenhaus A. ab 7. Januar 2013 und im Krankenhaus A-Stadt ab 11. März 2013 eine selbständige Tätigkeit und keine abhängige Beschäftigung ist und nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
S...