Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches OVG Beschluss vom 16.12.1997 - P 5 S 29/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Personalvertretung. Anwaltskosten der Personalvertretung außerhalb von Beschlußverfahren. Kostentragungspflicht der Dienststelle. Kostentragungspflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts außerhalb bzw. im Vorfeld eines Beschlußverfahrens durch die Personalvertretung als notwendig angesehen werden kann und gemäß § 45 Abs. 1 SächsPersVG zur Verpflichtung der Dienststelle führt, die Anwaltskosten zu tragen.

 

Normenkette

SächsPersVG § 45 Abs. 1

 

Verfahrensgang

VG Dresden (Beschluss vom 03.05.1996; Aktenzeichen PL 9 K 280/96)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers und die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Mai 1996 – PL 9 K 280/96 – werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Zwischen dem Antragsteller und dem Beteiligten besteht Streit über die Frage der Kostentragungspflicht des Beteiligten für drei Rechnungen.

Es geht dabei einmal um eine Rechnung der

Im Jahre 1993 war es zwischen dem Antragsteller und dem Beteiligten zu Meinungsverschiedenheiten über die personal vertretungsrechtliche Beteiligung im Zusammenhang mit dem EDV-System Landespersonaldatenbank gekommen. Im Zuge eines Beschlußverfahrens haben sie am 24.11.1994 vor dem Verwaltungsgericht Dresden einen Vergleich geschlossen, in dem der Antragsteller berechtigt wurde, ein Gutachten im Hinblick auf die Beteiligungsbefugnisse einzuholen. Die betreffende Nummer 2 des Vergleichs lautet:

„Der Antragsteller prüft sodann, ob und inwieweit zur Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte die Beauftragung einer/eines Sachverständigen erforderlich ist. Hierbei besteht Einigkeit darüber, daß die Kosten für die Beauftragung bis zur Höhe von insgesamt DM 15.000,00 vom Be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Onboarding im öffentlichen Dienst
Onboarding im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst ist der Fachkräftemangel längst Realität. Wie gelingt es, neue Mitarbeitende erfolgreich zu integrieren? Petra Henning bietet einen praktischen Leitfaden für die Einarbeitung und das Teambuilding. Dabei geht sie gezielt auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein.


Personalvertretungsgesetz S... / § 45 Kosten
Personalvertretungsgesetz S... / § 45 Kosten

  (1) 1Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. 2Mitglieder des Personalrats erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütungen nach § 1 Absatz 2 des Sächsischen ...

4 Wochen testen

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren