Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsarzt. Fachgebietsfremdheit der Behandlung Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern durch einen Kinderkardiologen auch bei erworbenem EMAH-Zertifikat. Nichtentgegenstehen der Fachgebietsgrenzen bei einer Ermächtigung nach § 116 SGB 5 eines in einem interdisziplinär besetzten EMAH-Zentrum tätigen Arztes
Leitsatz (amtlich)
Die Behandlung Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern ist für einen Kinderkardiologen fachgebietsfremd, selbst wenn er das für die Versorgung dieser Patienten von ärztlichen Fachgesellschaften eingeführte EMAH-Zertifikat erworben hat.
Orientierungssatz
Ist ein EMAH-Zentrum interdisziplinär besetzt, verfügt es also nicht allein über Kinderkardiologen sondern auch über internistische Kardiologen, stehen der Ermächtigung nach § 116 SGB 5 eines in dem EMAH-Zentrum tätigen Arztes für dort erbrachte Leistungen nicht die Fachgebietsgrenzen entgegen.
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 80.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über den Umfang einer Ermächtigung.
Der Kläger ist Facharzt für Kinderheilkunde mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie und Chefarzt der Klinik für Kinderkardiologie des Herzzentrums L… - … Klinik. Der Zulassungsausschuss Ärzte L… hatte ihn mit Beschluss vom 30.03.2010 für die Zeit vom 01.04.2010 bis 31.03.2012 zur Nachsorge von am Herzzentrum L… operierten Patienten und zur Erbringung kinderkardiologischer Leistungen bei b...