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Sächsisches LAG Urteil vom 31.01.1995 - 11 (3) Sa 305/93

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Verfahrensgang

ArbG Dresden (Urteil vom 15.09.1993; Aktenzeichen 3 Ca 300/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.10.1996; Aktenzeichen 6 AZR 410/95)

 

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 15.09.1993 – 3 Ca 300/93 – wird auf Kosten des Beklagten mit der Maßgabe

zurückgewiesen,

daß der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 01.01.1993 nach Vergütungsgruppe IV b BAT-O zu vergüten.

2.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b BAT-O ab 01.01.1993 zusteht.

Der am 02.10.1963 geborene Kläger erwarb am 06.07.1984 nach Absolvierung eines Direktstudiums in der Zeit vom 01.09.1980 bis 31.07.1984 am Institut für Lehrerbildung … die Befähigung zur Arbeit als Freundschaftspionierleiter sowie die Lehrbefähigung in zwei Fächern für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR. Die Lehrbefähigung bezog sich auf die Fächer Deutsch und Werkunterricht für die unteren Klassen (vgl. das Abschlußzeugnis vom 06.07.1984, Bl. 6 d. gem. Beschluß v. 23.11.1994 beigezogenen Akte 12 Ca 3455/92).

Vom 01.08.1984 bis 31.10.1984 sowie vom 01.05.1986 bis 31.07.1986 in Anschluß an seinen Grundwehrdienst vom 01.11.1984 bis 30.04.1986 war der Kläger beim Rat des Kreises … als Pionierleiter mit wöchentlich sechs Unterrichtsstunden beschäftigt. Im Zeitraum vom 01.08.1986 bis 18.08.1991 war der Kläger als Erzieher mit Unterrichtstätigkeit von sechs Stunden pro Woche in einem Schulhort beim Rat des Kreises … bzw. beim Staatlichen Schulamt … eingesetzt (vgl. hierzu Bl. 6 bis 9 d. gem. Beschluß v. 23.11.1994 beigezogenen Akte 7 Ga 2/92). Seit 19.08.1991 ist der Kläger ausschließlich als Lehrer im Schuldienst tätig und unterrichtet seit dem 26.10.1992 an der Grundsch...

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