Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LAG Urteil vom 27.04.1995 - 10 Sa 599/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Dresden (Urteil vom 07.04.1994; Aktenzeichen 17 Ca 9794/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 30.05.1996; Aktenzeichen 6 AZR 632/95)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 07.04.1994 – 17 Ca 9794/93 – wird

zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zugunsten der Klägerin Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O zu erkennen sind.

Die am 13.02.1951 geborene Klägerin, die Diplomkulturwissenschaftlerin ist, ist als Angestellte im Referat Kultur- und Sportangelegenheiten des Regierungspräsidums D. tätig. Grundlage ist der Arbeitsvertrag vom 28.02.1991 (Bl. 32 d.A.). Weitere Grundlage ist der BAT-O vom 10.12.1990 (vgl. § 2 des Arbeitsvertrages).

Vom 01.06.1977 bis 31.12.1990 war die Klägerin beim ehemaligen Rat des Bezirkes bzw. der späteren Bezirksverwaltungsbehörde in der Abteilung Kultur in verschiedenen Funktionen tätig. Bis 31.08.1985 war die Klägerin Mitarbeiterin für Kunst, Politik und Literaturentwicklung/Bibliothekswesen.

1982 bis 1985 war die Klägerin Mitglied der Leitung der Abteilungsparteiorganisation Kultur der SED beim Rat des Bezirkes.

Vom 01.09.1985 bis 30.06.1986 absolvierte die Klägerin ein Direktstudium an der Bezirksparteischule der SED in D.

Nach Beendigung des Studiums ab 01.07.1986 war die Klägerin Leiterin des Bereiches geistig-kulturelles Leben beim Rat des Bezirkes D. Grundlage waren der Arbeitsvertrag vom 05.07.1986 (Bl. 29 d.A.) sowie der Funktionsplan vom 02.06.1987 (Bl. 20 ff. d.A.).

Vom 01.04. bis 31.12.1990 war die Klägerin Referatsleiterin.

Im April 1989 wurde die Klägerin im Rahmen eines Parteiverfahrens von der Stadtbezirksleitung D. wegen ungenügender Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung verw...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


BAG 6 AZR 632/95
BAG 6 AZR 632/95

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beschäftigungszeit. besondere persönliche Systemnähe  Leitsatz (amtlich) Eine Tätigkeit ist im Sinne Nr. 4c der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden, ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren