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Sächsisches LAG Urteil vom 05.03.1996 - 9 Sa 903/95

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Verfahrensgang

ArbG Leipzig (Urteil vom 18.07.1995; Aktenzeichen 20 Ca 11405/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.01.1998; Aktenzeichen 6 AZR 353/96)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 18. Juli 1995 – 20 Ca 11405/94 –

abgeändert

und die Klage auf Kosten der Klägerin

abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anerkennung von Beschäftigungszeiten.

Die am 30. September 1943 geborene Klägerin war vom 01. Juli 1969 bis 30. Juni 1994 als wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst an der Sektion Journalistik der K.-M.-U. L. und dann am Institut für K. M. der U. L. beschäftigt.

Mit Schreiben vom 04. Juli 1994 teilte der Beklagte der Klägerin mit, daß eine Beschäftigungszeit seit 01. Januar 1991 anerkannt werde. Die Zeiten der Beschäftigung der Klägerin an der Sektion Journalistik der K.-M.-U. L. wurden nicht als Beschäftigungszeiten anerkannt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin für den Zeitraum vom 01. Dezember 1991 bis zum 30. Juni 1994 die Zahlung der Vergütungsdifferenz zwischen der Vergütungsgruppe I b Lebensaltersstufe 41 BAT-O und der Vergütungsgruppe I b Lebensalterstufe 47 BAT-O, nach welcher sie zu vergüten gewesen wäre, wenn die vor dem 01. Januar 1991 liegenden Beschäftigungszeiten anzuerkennen wären.

In einem zurückliegenden Rechtsstreit zwischen den Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Folge einer Abwicklung der Sektion Journalistik hat das Landesarbeitsgericht Chemnitz mit rechtskräftigem Urteil vom 12. Februar 1993 (Az. 3 (5) Sa 44/92) die Berufung des Beklagten gegen ein Urteil des Kreisgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das Kreisgericht Leipzig hatte als Vorinstanz entschieden: „Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Auflösu...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Beschäftigungszeit. Überführung. Aufgabenübernahme  Leitsatz (redaktionell) Keine Überführung der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig im Sinne des Art. 13 EV (ständige Rechtsprechung des ...

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