Leitsatz (amtlich)
Ordnet das Familiengericht nach mündlicher Erörterung im Wege einstweiliger Anordnung die Herausgabe des Kindes durch einen Elternteil an das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger an, so ist dies unanfechtbar (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2011, 745).
Verfahrensgang
AG Saarlouis (Beschluss vom 12.10.2012; Aktenzeichen 20 F 251/12 EAHK) |
Tenor
1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des AG - Familiengericht - in Saarlouis vom 12.10.2012 - 20 F 251/12 EAHK - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
3. Dem Beschwerdeführer wird die von ihm für die Beschwerdeinstanz nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.
Gründe
I. Aus der Ehe des Beschwerdeführers (im Folgenden: Vater) und der weiteren Beteiligten zu 2) (nachfolgend: Mutter), die seit August 2012 voneinander getrennt leben, gingen am ... Juli 2007 der beteiligte Sohn S. und am ... November 2008 die beteiligte Tochter A. M. hervor.
Das Jugendamt zeigte erstmals im Januar 2009 eine Gefährdung der Kinder an, weil es Anhaltspunkte für gewalttätiges Verhalten des Vaters sah und die Mutter diesbezüglich nicht kooperativ sei. Das daraufhin vom Familiengericht eingeleitete Verfahren nach § 1666 BGB - 20 F 11/09 SO - endete im Anhörungstermin vom 23.6.2009 durch die den Eltern erteilte Auflage, die Kinder im August und im Oktober 2009 beim Kinderarzt vorzustellen.
Im Februar 2010 veranlasste das Jugendamt erneut eine Gefährdungsmitteilung. Das Familiengericht leitete nach § 1666 BGB das Hauptsacheverfahren 20 F 48/10 SO ein, das bis heute fortbetrieben wird. In diesem Verfahren bestellte das Familiengericht beiden Kindern einen Verfahrensbeistand und ordnete am 10.5.2011 die Einholung eines kinderpsychologischen Sachv...