Verfahrensgang
VG Köln (Aktenzeichen 33 K 2453/98.PVB) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG im Falle von Mitbewerbungen um einen mit den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Funktionen ausgestatteten, von den Bewerbern erstmals erstrebten Dienstposten auch dann die Mitbestimmung ausschließt, wenn nur der vom Dienststellenleiter für die Besetzung des Dienstpostens vorgesehene Bewerber die Beteiligung der Personalvertretung nicht beantragt hat, und ob in diesem Falle der Dienststellenleiter verpflichtet ist, die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber dem Personalrat vorzulegen.
Dem Streit liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Um die ausgeschriebene Stelle eines Verwaltungsleiters bei der Bundesanstalt für H. –, L. – und G. in E., einer dem damaligen Bundesministerium für F., M. und G. unmittelbar nachgeordneten Behörde, bewarben sich u. a. zwei Regierungsräte, die für das Besetzungsverfahren die Beteiligung der Personalvertretung beantragt hatten. Der Rechtsvorgänger der Beteiligten (der Minister für F., Landwirtschaft und G.) ermöglichte deswegen einem Mitglied des Antragstellers die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen mit diesen beiden Bewerbern, ohne insoweit von einer Rechtspflicht für sich auszugehen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens teilte der Rechtsvorgänger der Beteiligten dem Antragsteller mit, dass eine Regierungsoberinspektorin als neue Verwaltungsleiterin vorgesehen sei. Der Inhaber dieses Dienstpostens war bereits in der Vergangenheit zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten allein entscheidungsbefugt, insbesondere für die Mitbestimmungsange...