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OLG Oldenburg (Oldenburg) Beschluss vom 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

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Leitsatz (amtlich)

Dem bestellten Verteidiger stehen Gebührenansprüche gegen die Staatskasse für seine frühere Tätigkeit in hinzuverbundenen Verfahren, in denen er nicht zum Verteidiger bestellt worden war, auch dann nur nach Ermessen des Gerichts (§ 48 Abs. 5 Satz 3 RVG) zu, wenn die Verfahren vor der Verteidigerbestellung verbunden worden waren. Eine dahingehende Ermessensausübung ist in der Regel vorzunehmen, wenn in den hinzuverbundenen Verfahren eine Verteidigerbestellung notwendig war.

 

Normenkette

RVG § 48 Abs. 5 Sätze 1, 3

 

Verfahrensgang

LG Osnabrück (Entscheidung vom 16.09.2010; Aktenzeichen 15 KLs 6/09)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Verteidigers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Osnabrück vom 16.9.2010 dahin geändert, dass seine Vergütung auf 3.720,02 € festgesetzt wird.

 

Gründe

Rechtsanwalt ... wurde dem Angeklagten durch Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 8.8.2008 im (führenden) Verfahren 820 Js 10756/07 StA Osnabrück vor Anklageerhebung zum Verteidiger bestellt. In diesem Verfahren war er bereits vorher als Wahlverteidiger tätig. Zum führenden Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück unter dem 30.1.2008 das Verfahren 820 Js 33340/07 StA Osnabrück, das Verfahren PI Emsland 200700660997 und das Verfahren PI Emsland 200700648633 hinzuverbunden. In den hinzuverbundenen Verfahren war Rechtsanwalt ... bereits vor der Verbindung tätig. Der Angeklagte wurde am 31.8.2009 durch Urteil des Landgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Mit seinem Antrag vom 3.8.2010 begehrt der Verteidiger unter Einbeziehung seiner Tätigkeiten in den hinzuverbundenen Verfahren die Festsetzung von Gebühren und Auslagen in Höhe von 3.720,02 €.

Die Urkundsbeamtin des Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 16.9.2010 di...

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  (1)[1] 1Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts ...

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