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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz / § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung

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(1)[1] 1Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses oder ist die Beiordnung oder die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hierauf beschränkt, so umfasst der Anspruch alle gesetzlichen Gebühren und Auslagen, die durch die Tätigkeiten entstehen, die zur Herbeiführung der Einigung erforderlich sind.

 

(2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen und die Beiordnung eine Berufung, eine Beschwerde wegen des Hauptgegenstands, eine Revision oder eine Rechtsbeschwerde wegen des Hauptgegenstands betrifft, wird eine Vergütung aus der Staatskasse auch für die Rechtsverteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel und, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung beigeordnet ist, auch für deren Vollziehung oder Vollstreckung gewährt. 2Dies gilt nicht, wenn der Beiordnungsbeschluss ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

 

(3) 1Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten, soweit der Vertrag

 

1.

den gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten,

 

2.

den Unterhalt gegenüber den Kindern im Verhältnis der Ehegatten zueinander,

 

3.

die Sorge für die Person der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,

 

4.

die Regelung des Umgangs mit einem Kind,

 

5.

die Rechtsverhältnisse an der Ehew...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung einer Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer außergerichtlichen Vereinbarung des im Ehescheidungsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts  Leitsatz (amtlich) Wenn ...

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