Leitsatz (amtlich)
Mit rechtskräftigem Abschluss des Erkenntnisverfahrens wird ein zuvor zulässig erhobener Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 111f Abs. 5 StPO wegen prozessualer Überholung unzulässig und ist für erledigt zu erklären.
Normenkette
StPO § 111f Abs. 5
Verfahrensgang
LG Weiden i.d.OPf. (Entscheidung vom 18.01.2010; Aktenzeichen 1 KLs 23 Js 8679/07) |
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten St... R... gegen den Beschluss des Landgerichts W... i.d.Opf. vom 18. Januar 2010 wird auf seine Kosten mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 28.11.2009 erledigt hat.
Gründe
I.
Das Amtsgericht W... i.d.Opf. ordnete mit Beschluss vom 24.2.2009 gem. §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73 Abs. 1 und 4, 73a, 73b StGB sowie §§ 29, 29a BtMG zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall von Wertersatz einen dinglichen Arrest in Höhe von 2.800.000,00 EUR in das Vermögen des Beschuldigten S... an. In Vollziehung dieses Beschlusses pfändete der Gerichtsvollzieher am 3.3.2009 in der Wohnung des Beschuldigten S... u.a. zwei Halsketten und ein Armband aus Gold.
Mit Schreiben vom 28.11.2009, das am 30.11.2009 beim Landgericht W... i.d.Opf. einging, beantragte der Beteiligte St... die Herausgabe der Halsketten und des Armbandes mit der Behauptung, die Gegenstände würden ihm gehören und hätten sich beim Beschuldigten S... nur zur Reparatur befunden.
Am 15.12.2009 wurde der Angeklagte M... S... von der 1. Strafkammer des Landgerichts W... i.d.Opf. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt; außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie in Höhe eines Betrages von 25.000,00 EUR der...