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OLG Naumburg Beschluss vom 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

im Amtsblatt ausgeschriebene Vergabe der Durchführung von Leistungen im Rettungsdienst

Verfahrensgang

Regierungspräsidium Halle (Aktenzeichen VK Hal 27/00)

Tenor

Auf Antrag des Beschwerdegegners wird diesem gestattet, den Zuschlag zu erteilen.

Der Antrag des Beschwerdeführers, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats in der Hauptsache zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Tatbestand

I.

Der Antragsgegner hat u. a. im Amtsblatt für den Landkreis A. vom 01. Juni 2000 die Durchführung von Leistungen im Rettungsdienst (Los 1: Rettungswachen R. und C., Los 2: Rettungswachen Z. und L. ) ausgeschrieben. Nach dem Ausschreibungstext war die Vergabe nach Losen vorgesehen, wobei sich der Auftraggeber die Vergabe als Gesamtleistung vorbehielt. Der Ablauf der Angebotsfrist war mit dem 17. Juli 2000 angegeben.

Auf die Ausschreibung gingen – fristgerecht – Angebote des Beschwerdeführers sowie der J. e. V., Kreisverband D., ein; die J. unterbreitete darüber hinaus ein Nebenangebot für die Vergabe der Gesamtleistung.

Am 14. Juli 2000 fragte der geschäftsführende Vorstand der J. nach, ob Nebenangebote zur Ausschreibung von Leistungen im Rettungsdienst für eine Gesamtvergabe der Leistungen gemacht werden dürfen. Dies wurde von dem Amtsleiter des Beschwerdegegners fernmündlich bejaht. Am gleichen Tage wurde auch der Beschwerdeführer hiervon fernmündlich in Kenntnis gesetzt; überdies wurde beiden Bietern dies noch einmal schriftlich mitgeteilt.

Im Einvernehmen mit dem Beschwerdeführer und der J. wurde die Zuschlags- und Bindefrist zu der Ausschreibung durch Beschluss des Vergabeausschusses des Beschwerdegegners vom 14. August 2000 bis zum 28. August 2000 verlängert. Mit Schreiben vom 15. August 2000 wurde der B...

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