Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Umfang des Versicherungsschutzes einer D&O-Versicherung - Innenhaftungsfall
Leitsatz (amtlich)
1. Versprechen die AVB einer D&O-Versicherung (hier: § 2 AVB-O) dem Versicherten Versicherungsschutz für den Fall seiner Inanspruchnahme wegen einer Pflichtverletzung "bei Ausübung der versicherten Tätigkeit", besteht Versicherungsschutz nicht bereits dann, wenn der Schaden bei Gelegenheit der versicherten Tätigkeit verursacht worden ist. Es bedarf vielmehr eines unmittelbaren inneren und äußeren Zusammenhangs zwischen der vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit und der pflichtwidrigen schadensverursachenden Handlung.
2. Demgemäß besteht kein Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen des Versicherten gegenüber der Versicherungsnehmerin anlässlich solcher Handlungen, die nur im wirtschaftlichen Eigeninteresse des Versicherten liegen und auf eine Schädigung der Versicherungsnehmerin gerichtet sind (hier: Abwerbung von Fachpersonal der Versicherungsnehmerin im Zusammenhang mit der Planung und Vorbereitung der Gründung eines Konkurrenzunternehmens).
3. Zur Auslegung der Begriffe "leitender Angestellter" und "leitende Tätigkeit" in den AVB einer D&O-Versicherung (hier: § 1.5 AVB-O) kann auf die arbeitsrechtlichen Regelungen in § 5 Abs. 3, Abs. 4 BetrVG zurückgegriffen werden.
Normenkette
AVB-O § 1; AVB-O § 2; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34 S. 1; BetrVG § 5 Abs. 3; BetrVG § 5 Abs. 4
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 05.04.2017; Aktenzeichen IV ZR 360/15)
Tenor
1. Die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013, Aktenzeichen 8 HK O 27988/12, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger zu 1) trägt die Kosten des Revisionsverfahrens sowie des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung. Im Üb...