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OLG München Urteil vom 09.01.2009 - 10 U 4048/08

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Leitsatz (amtlich)

Lehnt ein Sachverständiger entgegen dem Vorbringen einer verunfallten Partei die Annahme einer unfallbedingten HWS-Distorsion ab und geht er hierbei von einer falschen Geschwindigkeitsänderung und damit von falschen Belastungswerten auf den Körper des Unfallgeschädigten aus, so ist das Gericht verpflichtet, eine neue medizinische Begutachtung zu veranlassen.

 

Verfahrensgang

LG Passau (Entscheidung vom 14.07.2008; Aktenzeichen 4 O 339/07)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Berufung des Klägers vom 29.07.2008 wird das Endurteil des LG Passau vom 14.07.2008 (Az. 4 O 339/07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Passau zurückverwiesen.

  • 2.

    Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem LG Passau vorbehalten.

  • 3.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • 4.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (§§ 540 II, 313a I 1 ZPO i. Verb.m. § 26 Nr. 8 EGZPO).

II.

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache jedenfalls vorläufig Erfolg.

II.

Das Landgericht hat zu Unrecht einen weitergehenden Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld aus dem Schadensereignis vom 28.07.2006 auf der Staatsstraße 2132 abgelehnt.

II.

Zur näheren Begründung wird Bezug genommen auf den Hinweis des Vorsitzenden zur Ladung vom 20.10.2008 (Bl. 149 d.A.).

II.

Eine verfahrensordnungsgemäße Feststellung der vom Kläger vorgetragenen Verletzungen liegt nicht vor. Wesentlicher Punkt dabei ist, dass der Kläger unter Vorlage eines ärztlichen Attests an die Beklagte (vgl. Bl. 8 ff.d.A.) behauptet hat, bei dem Unfall ein schweres HWS-Schleudertrauma erlitten zu haben. Im Gutachten vom 11.04.2008 wurde auf S. 21 (= Bl. 78 d.A.) im Hinblic...

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