Leitsatz (amtlich)
Für den notariell erklärten Verzicht eines Grundstücksverkäufers auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 UStG fällt für das Beurkundungsverfahren eine 1,0 Gebühr nach Nr. 21200 KV-GNotKG an. Auch für eine "vorsorgliche Umsatzsteueroption" gilt hierbei die Bewertungs- und Berechnungsabfolge nach den §§ 110 Nr. 2 lit. c, 97 Abs. 1, 94 GNotKG. Eine Wertbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 36 GNotKG ist nicht geboten.
Normenkette
GNotKG §§ 94, 97 Abs. 1, § 110 Nr. 2 lit. c; KV-GNotKG Nr. 21200
Verfahrensgang
LG München I (Aktenzeichen 13 OH 10553/21) |
Tenor
1. Unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts München I, Az. 13 OH 10553/21, 13 OH 3229/23, vom 07.09.2023 wird dem Antrag auf Entscheidung gegen die Kostenrechnungen des Notars ... vom 22.09.2017, Nr. A 1463/0/1-2017 sowie Nr. A 1463/0/2-2017, in der Fassung vom 06./07.03.2023, insofern stattgegeben, als jeweils unter Abänderung der sich ergebenden Gesamtsumme die Gebührentatbestände nach Nr. 21100 KV-GNotKG und nach den Nrn. 22110, 22112, 22113 KV-GNotKG wie folgt abzuändern sind:
KV 21100 Beurkundung: Mietvertrag, Vertragsangebot, Umsatzsteueroption aus einem Geschäftswert von EUR 6.146.945,00
Mietvertrag: § 99 GNotKG: EUR 2.136.645,00
Angebot (Kaufpreis): §§ 97, 47 GNotKG: EUR 3.370.000,00
Umsatzsteueroption: § 97 GNotKG: EUR 640.300,00
2,0 Gebühr: EUR 17.830,00
KV 22110, 22112, 22113 Vollzug: Vollzug eines Geschäfts (§112
GNotKG) aus einem Geschäftswert von EUR 6.146.945,00
0,5 Gebühr: EUR 4.457,50.
Der Geschäftswert der Umsatzsteueroption ist jeweils mit dem vollen Umsatzsteuerbetrag anzusetzen.
2. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
Gründe
I. Mit Schreiben vom 24.06.2021 beantragte Notar... beim Landgericht München I auf Weisung der Präsidentin des Landgerichts München I v...