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OLG München Beschluss vom 09.08.2016 - 31 Wx 286/15

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Leitsatz (amtlich)

Zur Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin über zwei Gebäude, die in einem ungeteilten Grundstück errichtet wurden, verfügt hat und zudem nur Einzelnen mit einem Gebäude bedachten den Rest ihres Vermögen zuwendet, das nach Auskehrung von Geldbeträgen verbleibt.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 2087 Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Ebersberg (Beschluss vom 06.08.2015; Aktenzeichen VI 0034/14)

 

Nachgehend

BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 23.11.2016; Aktenzeichen 1 BvR 2555/16)

 

Tenor

1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des AG Ebersberg vom 06.08.2015 wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführer tragen die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 und 2.

3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 154.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut:

Mein letzter Wille.

Mein Haus mit Inventar in der... vererbe ich an das Ehepaar...(mein Firmpatenkind),...

Mein Haus in der..., vererbe ich an das Ehepaar... Sie wohnen im Haus.

Innerhalb von 10 Jahren dürfen die Häuser nicht verkauft werden. Es wäre schön, wenn ein Familienmitglied die Häuser bewohnen würde.

Mein (Firmpatenkind)... erbt EUR 20.000,-.

Frau... erbt ebenfalls EUR 20.000,-.

Je EUR 10.000,- erbt...

EUR 10.000,- erbt...

EUR 10.000.- erbt...

EUR 10.000,- erbt...

EUR 10.000,- erbt...

EUR 10.000,- erbt...

EUR 10.000,- erbt...

EUR 5.000,- erbt...

EUR 5.000,- erbt...

EUR 5.000,- erbt...

Sollte ich mein altes Auto (Corsa) noch besitzen, erbt es...

Die Sparbücher können für das Erbe verwendet werden. Den Rest meines Vermögens erhält das Ehepaar...

Eine Bedingung: Nicht benötigtes Inventar darf nicht verkauft werden, sondern nur verschenkt werden an Verwandte, gute F...

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