Entscheidungsstichwort (Thema)
Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung auf Grund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sowie im Beitragsentlastungstarif zur privaten Krankenversicherung
Leitsatz (amtlich)
1. Zu den formellen Anforderungen an die Mitteilung einer Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung gemäß § 143 Abs. 3 SGB XI.
2. Eine wirksame Prämienanpassung gemäß § 143 Abs. 3 SGB XI bildet ab diesem Zeitpunkt die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.
3. Die formellen und materiellen Anforderungen an die Prämienanpassung in einem ergänzend zur substitutiven Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter richten sich nach § 203 Abs. 2 und Abs. 5 VVG (Festhaltung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.06.2022 - 12 U 240/21).
Normenkette
SGB XI § 143; VAG § 155; VVG § 203
Verfahrensgang
LG Baden-Baden (Urteil vom 16.09.2021; Aktenzeichen 1 O 175/20) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 16.09.2021 (1 O 175/20) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen der Klägerseite und der Beklagten bestehenden Kranken-/ Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer ... unwirksam waren:
a. die Erhöhung zum 01.01.2019 um 21,14 EUR und
b. die Erhöhung zum 01.01.2020 um 0,42 EUR;
und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet war.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.039,92 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 981,52 EUR ab dem 16.01.2021 und aus weiteren 58,40 EUR ab dem 18.01.2022.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet...