Entscheidungsstichwort (Thema)
Prämienanpassung im Beitragsentlastungstarif zur substitutiven Krankenversicherung
Leitsatz (amtlich)
Die formellen und materiellen Anforderungen an die Prämienanpassung in einem ergänzend zur substitutiven Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter richten sich nach § 203 Abs. 2 und Abs. 5 VVG.
Normenkette
VAG § 155; VVG § 203
Verfahrensgang
LG Mannheim (Urteil vom 12.07.2021; Aktenzeichen 11 O 217/20) |
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.07.2021, Az. 11 O 217/20, wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe
I. Die Klägerin macht die Feststellung der Unwirksamkeit mehrerer Tariferhöhungen in ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Rückzahlung auf diese Prämienerhöhungen geleisteter Beiträge und die Feststellung der Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzungen aus diesen Prämienanteilen nebst Verzinsung geltend.
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten seit dem 01.08.2001 unter der Versicherungsvertragsnummer ... eine private Kranken-/Krankentagegeld und Pflegeversicherung u.a. mit den versicherten Tarifen VITAL 250, VITAL Z, BEAE P/290,1 und BEAE P/300,1.
Diesem Vertrag liegen die in Anlage B 1 vorgelegten allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen zugrunde.
In den Besonderen Bedingungen für die Beitragsermä...