Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 16.10.2012 - 2 UF 85/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Verfahrenskostenhilfe ist auch im Beschwerdeverfahren nur für eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu gewähren. Für eine bloß verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung, die sich der Beschwerde des Versorgungsträgers weder widersetzt noch sonst das Beschwerdeverfahren fördert, kann keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter im Beschwerdeverfahren über eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich gerade keine eigenen Rechte verfolgt und nicht die eigene Rechtsposition verteidigt, sondern der Beschwerde ausdrücklich nicht entgegentritt.

 

Normenkette

FamFG § 76 Abs. 1; ZPO §§ 114, 119

 

Verfahrensgang

AG Wiesloch (Aktenzeichen 2 F 133/11)

 

Tenor

1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren. Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde eines privaten Versorgungsträgers gegen die vom AG getroffene Regelung des Versorgungsausgleichs.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 18.7.1991 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Angelbachtal die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin ist dem Antragsgegner am 26.8.2011 zugestellt worden.

Das AG hat mit Beschluss vom 15.2.2012 die Ehe geschieden (Ziff. 1). Unter Ziff. 2 hat es den Versorgungsausgleich geregelt und dabei u.a. bestimmt, dass im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Union Investment Service Bank AG zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht i.H.v. 5.631,51 EUR, bezogen auf den 31.7.2011, ü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


Gesetz über das Verfahren i... / § 76 Voraussetzungen
Gesetz über das Verfahren i... / § 76 Voraussetzungen

  (1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.  (2) Ein Beschluss, der im ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren