Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Urteil vom 30.07.2002 - 3 UF 106/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Herne (Urteil vom 30.01.2002; Aktenzeichen 16 F 515/01)

 

Gründe

(abgekürzt gemäß § 540 ZPO)

I.

Die Parteien sind getrennt lebende Ehegatten. Aus der am ... 1992 geschlossenen Ehe sind die Kinder ..., geb. am ... 1993 und ..., geb. am ... 1998 hervorgegangen. Die Kinder leben seit der Trennung bei der Klägerin.

Der Beklagte erzielte im Jahre 2001 ein Gesamtbruttoeinkommen von 47.122,16 DM. Unter Zugrundelegung der Steuerklasse 3 bei 2,0 Kinderfreibeträgen lässt sich aus den aufgelaufenen Jahreswerten der Abrechnung für Dezember 2001 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 2.982,49 DM entnehmen. Seit dem Jahr 2002 hat er sein Einkommen nach Steuerklasse I bei 1,0 Kinderfreibeträgen zu versteuern. Bis einschließlich Juni erzielte der Beklagte im Jahre 2002 ein Gesamteinkommen von 12.903,17 Euro (vgl. Juni-Abrechnung Bl. 101 d.A.). Darin sind Vergütungen von Überstunden und ein Urlaubsgeld von 170 Euro enthalten (vgl. Mai Abrechnung, Bl. 100 d.A.). Im Jahre 2001 erhielt der Beklagte ein Weihnachtsgeld von brutto 600 DM.

Er zahlt monatlich Gewerkschaftsbeiträge von 17,38 Euro (34 DM) Der einfache Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 6 km. Diese legt er mit dem Pkw zurück, wodurch ihm ermöglicht wird, auf dem Heimweg für seinen Arbeitgeber kleinere Arbeiten zu verrichten und dadurch Überstunden zu leisten.

Die Klägerin erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 500 Euro.

Die Parteien schlossen am 14.04.2000 als Gesamtschuldner einen Kreditvertrag mit der Citibank (vgl. Bl. 66 d.A.) über einen Nettobetrag von 53.794,19 DM zzgl. eines Versicherungsbeitrags von 7.624,40 DM bei einem Effektivzins vom 14,2 % mtl. (11,99 % nominal) und 71 Monaten Laufzeit ab. Die monatlich zu entrichtende Rate betrug bis Dezember 2001 1.245 DM und ab Januar...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


OLG Hamm 2 WF 307/04
OLG Hamm 2 WF 307/04

  Leitsatz (amtlich) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit setzt auch im Falle einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB eine Prüfung der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der Umstände ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren