Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Anscheinsbeweis bei Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholer
Leitsatz (amtlich)
Ein Anscheinsbeweis für die Sorgfaltspflichtverletzung eines Linksabbiegers, welcher mit einem links überholenden Fahrzeug zusammenstößt, lässt sich jedenfalls dann nicht allein auf den Abbiegevorgang stützen, wenn der von hinten kommende Fahrer zwei vor ihm befindliche Fahrzeuge in einem Zuge zu überholen versucht (Abgrenzung zu KG v. 7.10.2002 - 12 U 41/01, MDR 2003, 507 = KGReport Berlin 2003, 3 = NZV 2003, 89).
Normenkette
StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Paderborn (Urteil vom 08.07.2005; Aktenzeichen 4 O 116/05) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8.7.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des LG Paderborn unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.596,22 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.3.2005 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 7/9 der Kläger und zu 2/9 die Beklagten.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen zu 7/12 der Kläger und zu 5/12 die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I. Der Kläger wollte am 6.6.2004 in Paderborn außerorts mit seinem Gespann (Pkw Volvo V 70 nebst Einachsanhänger) vom Dahler Weg nach links in die Grundstückseinfahrt zu seinem Haus Nr. 132 einbiegen. Der hinter ihm fahrende Zeuge Köhler hatte seiner Aussage zur Folge seinen Pkw VW Golf Kombi hinter dem Gespann des Klägers angehalten, weil dieser sich nach links eingeordnet, geblinkt und ebenfalls angehalten hatte. Der dem Zeugen Köhler folgende Beklagte zu 1) wollte mit dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw Ford di...