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OLG Hamm Urteil vom 17.05.1993 - 17 U 7/92

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Verfahrensgang

LG Dortmund (Urteil vom 04.10.1991; Aktenzeichen 4 O 479/90)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 4. Oktober 1991 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 6.607,69 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Juli 1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten beträgt 6.607,69 DM.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 200,– DM.

 

Tatbestand

I. Die Klägerin verlangt Restwerklohn in Höhe von 6.807,69 DM nebst Zinsen aus verschiedenen Aufträgen des Beklagten zur Reparatur seines Fahrzeugs. Der Beklagte bestreitet zu einem geringen Teil die Angemessenheit des Werklohns und behauptet, die Aufträge seien mangelhaft ausgeführt worden. Die Mängelbeseitigungskosten beziffert er mit 17.078,17 DM. In Höhe der Klageforderung erklärt er die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch, den Rest macht er widerklagend geltend. Das Landgericht hat der Klage bis auf einen Teil des Zinsanspruches stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Es hat dahinstehen lassen, ob dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Aufrechnung scheitere schon an dem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin vorgesehenen Aufrechnungsverbot. Der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch sei verjährt. Gegen dieses Urteil richtet sich die zulässige Berufung des Beklagten.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Berufung ist im wesentlichen unbegründet.

1. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Klägerin gemäß § 631 BGB ein Restwerklohn von 6.807,69 DM zusteht. Die Angriffe des Beklagten gegen die Rechnung vom 22.8.1989 über 479,80 DM sind unbegründet. Der Sachverständige hat überzeug...

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  Leitsatz (amtlich) ›Gibt das Berufungsgericht der Klage dem Grunde nach statt, so erhöht sich der Wert der Beschwer der beklagten Partei nicht, wenn hilfsweise geltend gemachte Gegenforderungen nur als Rechnungsposten im Rahmen einer vertraglichen ...

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