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OLG Hamm Beschluss vom 25.08.2022 - 20 U 155/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Lebensversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sog. ewiges Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. besteht, ist weiterhin maßgeblich zu beachten das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 (Rust-Hackner). Das Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2021 (NJW 2022, 40) ändert daran nichts. Abgrenzung (u.a.) zu VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juli 2022.

 

Normenkette

VVG a.F. § 5a

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.03.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.301,96 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Die Berufung der Klägerin ist gemäß § 522 II 1 ZPO zurückzuweisen. Sie ist offensichtlich unbegründet. Zudem hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten.

Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Die Einwendungen der Klägerin hiergegen bleiben ohne Erfolg.

Der Senat nimmt zwecks Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf seinen Hinweisbeschluss vom 27.07.2022. Hieran hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Klägerin zum Hinweisbeschluss fest.

I. Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche bereits aus dem Grunde nicht zu, weil die Widerspruchsbelehrung sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht den Anforderungen des § 5a VVG a.F. genügt und die Klägerin neben den Versicherungsbedingungen sämtliche Verbraucherinformationen nach § ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage zur Vorabentscheidung. Freier Dienstleistungsverkehr. Direktversicherung (Lebensversicherung). Rücktrittsrecht. Unzutreffende Information über die Modalitäten der Ausübung des Rücktrittsrechts. Form des Rücktritts. ...

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