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OLG Hamm Beschluss vom 19.08.2014 - 2 Ws 169/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung. erfolglos. sofortige Beschwerde. erkennender Richter. Zurückverweisung

 

Leitsatz (amtlich)

Erfolglose Ablehnung eines erkennenden Richters; Unzulässigkeit der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde. Eigenschaft als erkennender Richter nach Zurückverweisung.

 

Normenkette

StPO § 28 Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

LG Bochum (Aktenzeichen 12 KLs 35 Js 82/07 - 10/11)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.

 

Gründe

I.

Die Staatsanwaltschaft Bochum erhob in vorliegender Sache unter dem 24. Januar 2011 Anklage gegen den Angeklagten bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum. In dieser Anklageschrift wurden dem Angeklagten 12 in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 13. Februar 2008 begangene selbstständige Straftaten, nämlich das unbefugte Führen akademischer Grade (Tat zu Ziffer 1.), Steuerhinterziehung in vier Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb (Taten zu Ziffern 2. - 5.), unterlassene Insolvenzantragstellung nach §§ 84 Abs. 1 Nr. 2, 64 Abs. 1 GmbHG (Tat zu Ziffer 6.), eine Bankrottstraftat nach § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB (Tat zu Ziffer 7.) sowie fünf weitere Bankrottstraftaten nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Taten zu Ziffern 8. - 12.) zur Last gelegt. Was den Vorwurf der versuchten bzw. vollendeten Steuerhinterziehung (Taten zu Ziffer 2. - 5.) betrifft, wurde dem Angeklagten vorgeworfen, für das Jahr 2007 als verantwortlicher Geschäftsführer der C Immobilien-Vermögensverwaltungs-GmbH für die Gesellschaft weder eine Umsatz-, Gewerbesteuer- noch Körperschaftssteuererklärung eingereicht sowie persönlich in Bezug auf seine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2007 keine Einkommenssteuererklärung abgegeben und dadurch Steuern hinterzogen bzw. dies versucht zu haben. Mit Beschluss ...

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  (1) Der Beschluß, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar.  (2) 1Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig. 2Betrifft ...

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