Entscheidungsstichwort (Thema)
13 Hefte Stern II
Leitsatz (amtlich)
1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg v. 27.2.2003 - 5 U 85/02, OLGReport Hamburg 2004, 35-13 Hefte Stern; OLG Hamburg MD 2004, 156 - Mini-Abo).
2. Ein Verstoß gegen die vom BKartA genehmigten "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" kann sich gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG a.F. darstellen (Fortführung der unter Ziff. 1 genannten Rechtsprechung des Senats).
3. Die mit dem Remissionsrecht im Presse-Vertrieb einhergehenden Eingriffs- und Direktionsrechte der Verlage rechtfertigen keine treuwidrig herbeigeführten Verschiebungen im Verhältnis zwischen Einzel- und Abonnementvertrieb.
Verfahrensgang
LG Hamburg (Urteil vom 28.10.2003; Aktenzeichen 312 O 425/03) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 12, v. 28.10.2003 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 60.000 Euro abwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger zu 1) ist ein Dachverband, der - weitgehend über Landesverb...