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OLG Hamburg Beschluss vom 19.08.1992 - 6 W 49/92

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Räumungstitel: Begründung von Mitbesitz durch nichtehelichen Lebensgefährten ohne Wissen des Vermieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Grundsätzlich kann der Vermieter aus einem Räumungstitel, den er gegen einen Mieter erwirkt hat, nicht gegenüber anderen Mitbesitzern der Mieträume die Räumungsvollstreckung betreiben, sondern benötigt hierfür gegenüber diesen einen besonderen Räumungstitel.

2. Auf eine solche Rechtsposition kann sich aber derjenige Besitzer nicht berufen, der ohne oder gegen den Willen des Vermieters seinen Mitbesitz begründet und wider Treu und Glauben über einen erheblichen Zeitraum gegenüber dem Vermieter verheimlicht hat.

 

Normenkette

ZPO § 885 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 542144

NJW 1992, 3308

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