Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 09.03.2006 - 6 UF 273/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozesskostenhilfe für die beschwerte Partei im Versorgungsausgleich bei Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Versorgungsträger

 

Leitsatz (amtlich)

Legt ein Versorgungsträger gegen eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich Beschwerde ein und stellen die Ehegatten hierzu keine Anträge, so ist auf Antrag der Partei Prozesskostenhilfe zu bewilligen, auf deren Schlechterstellung die Beschwerde abzielt; der anderen Partei ist keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

 

Normenkette

ZPO § 119

 

Verfahrensgang

AG Fürth (Bayern) (Aktenzeichen 4 F 106/05 S)

 

Tenor

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwältin xxx beigeordnet.

Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

 

Gründe

Das AG hat durch das angefochtene Verbundurteil die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durch Übertragung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Ehefrau durchgeführt. Die ... hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt, da sich inzwischen herausgestellt hatte, dass in der erstinstanzlich erteilten Auskunft die Rentenanwartschaften der Ehefrau zu niedrig bewertet wurden. Aufgrund einer neu vorgelegten Auskunft der Beschwerdeführerin ergab sich eine höhere ehezeitbezogene Anwartschaft der Ehefrau.

Beide Parteien haben sich durch ihre Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren zum Verfahren gemeldet. Dabei hat der Ehemann darauf hingewiesen, dass sich der Ausgleichsbetrag aufgrund der neu eingeholten Auskunft reduziert und beanstandet, dass die Beschwerdeführerin in der Beschwerdebegründung ausgeführt hat, dass "zugunsten der Antragsgegnerin zu wenige Anwartschaften übertragen worden sind".

Der Sen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Zivilprozessordnung / § 119 Bewilligung
Zivilprozessordnung / § 119 Bewilligung

  (1) 1Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. 2In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren