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OLG Celle Urteil vom 15.12.2022 - 8 U 165/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO gegen einen privaten Krankenversicherer im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen

 

Leitsatz (amtlich)

Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DS-GVO ist grundsätzlich nicht zweckgebunden. Ein Versicherungsnehmer kann von seinem Versicherer deshalb auch dann Auskunft über die beim Versicherer gespeicherten personengebundenen Daten verlangen, wenn der Versicherungsnehmer hiermit nicht das Ziel verfolgt, sich der Datenverarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Unter den Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 DS-GVO fallen auch die in der Vergangenheit vom Versicherer an den Versicherungsnehmer anlässlich einer Beitragsanpassung übersandten Schreiben. Der Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO beschränkt sich nicht auf die Übermittlung von Informationen, die der von der Datenspeicherung betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO zustehen. Vielmehr hat der Auskunftspflichtige grundsätzlich alle personenbezogenen Daten der berechtigten Person zu übermitteln, die bei dem Auskunftspflichtigen gespeichert sind.

 

Normenkette

DS-GVO Art. 15

 

Verfahrensgang

LG Stade (Aktenzeichen 3 O 258/21)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. März 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass folgende Beitragsanpassungen bis zum 31. Dezember 2020 nicht wirksam geworden sind:

  • die Erhöhung des Beitrags im Tarif 342/20 zum 1. Januar 2014 in Höhe von 41,92 EUR,
  • die Erhöhung des Beitrags im Tarif 541/20 zum 1. J...

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