Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Urteil vom 04.01.2006 - 15 UF 128/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zur Behandlung des Familienzuschlages gem. § 40 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BBesG bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts (Fortführung von OLG Celle v. 19.1.2005 - 15 UF 139/04, OLGReport Celle 2005, 90 = NJW 2005, 1516 = FamRZ 2005, 716).

 

Normenkette

BGB § 1578 Abs. 1 S. 1, § 1581; BBesG § 49 Abs. 1 Nr. 1, § 49 Nr. 3

 

Verfahrensgang

AG Hildesheim (Urteil vom 10.05.2005; Aktenzeichen 37 F 37228/04)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin und unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels wird das am 10.5.2005 verkündete Urteil des AG - FamG - Hildesheim wegen der Folgesache Ehegattenunterhalt (III. der Entscheidungsformel) geändert und neu gefasst.

Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin nachehelichen Unterhalt von insgesamt 10 EUR für die Zeit vom 26.8.2005 (Eintritt der Scheidungsrechtskraft) bis zum 31.8.2005, von monatlich 50 EUR für September 2005 bis November 2005, von 72 EUR für Dezember 2005 und von monatlich 180 EUR für die Zeit ab Januar 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Unterhaltsklage der Antragstellerin abgewiesen.

Es verbleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.

Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Antragstellerin 1/5, der Antragsgegner 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gem. § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.

II. Die Berufung der Antragstellerin ist zum Teil begründet

A. Unterhaltshöhe

1. Einkünfte der Antragstellerin

Die Antragstellerin erzielt nach den vorgelegten Verdienstabrechnungen ein durchschnittliches Erwerbseinkommen von monatlich rund 1.135 EUR netto.

Der zu ihren berufsbedingten Aufwendungen geführte Vortrag der Antragstellerin ist entgegen der Auffassung des Antragsgegners nach Maßgabe der die a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Autobahn rasende Autos

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 1578 Maß des Unterhalts
Bürgerliches Gesetzbuch / § 1578 Maß des Unterhalts

  (1) 1Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. 2Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.  (2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren