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OLG Celle Beschluss vom 23.10.2023 - 6 W 116/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen und zweifelsfreien Bestimmungen des Erblassers zu den Erbquoten

 

Leitsatz (amtlich)

Die Ausnahmevorschrift des § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG, wonach "die Angabe der Erbteile ... nicht erforderlich (ist), wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten", findet nach ihrem Sinn und Zweck keine Anwendung, wenn der Erblasser eindeutige und zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbquoten getroffen hat, die ohne weiteres in den Erbscheinsantrag übernommen werden können, und kein Grund vorliegt, von der Angabe der Erbquote abzusehen.

 

Normenkette

FamFG § 352a Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

AG Winsen/Luhe (Aktenzeichen 13 VI 296/23)

 

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 5.000,00 EUR.

 

Gründe

A. Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 - 10 als Miterben ausweist.

Der am 25. Dezember 1926 geborene und am 3. Januar 2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27. Dezember 2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen:

1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4. Juni 1959 (Bl. 5 der Testamentsakten 13 IV 669/19 Amtsgericht Winsen) setzte der Erblasser seine Ehefrau als Alleinerbin ein.

Auf demselben Blatt setzte mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 15. Dezember 1959 seine Ehefrau ihn als Alleinerben ein.

2. Mit notariellem Testament vom 13. August 2019 (Bl. 24 - 28 der Testamentsakten) bestimmte der Erblasser:

"... II. Erbeinsetzung

Zu meinen Erben setze ich folgende Personen und Vereine ein:

1. (Die Beteiligte zu 1) soll einen Erbanteil von EUR 80.000,00 erhalten.

2. (Die Beteiligte zu 2) soll einen Erbanteil von EUR 50.000,00 erhalten.

...

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  (1) 1Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. 2Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.  (2) 1In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. 2Die Angabe der Erbteile ist nicht ...

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