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OLG Bremen Beschluss vom 22.01.2013 - 5 UF 2/12

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Leitsatz (amtlich)

Ein Recht des potentiellen biologischen Vaters zur Anfechtung der Vaterschaft besteht wegen der Sperrwirkung des § 1600 Abs. 2 BGB (Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater) auch dann nicht, wenn zwischen Kind und potentiellem biologischen Vater bereits früher eine sozial-familiäre Beziehung begründet worden war. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese sozial-familiäre Beziehung ihrer Qualität nach der zwischen Kind und rechtlichem Vater nunmehr bestehenden sozial-familiären Beziehung nicht zumindest gleichwertig ist.

 

Verfahrensgang

AG Bremen (Beschluss vom 08.12.2011)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG - Familiengericht - Bremen vom 8.12.2011 wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Auslagen für das eingeholte Abstammungsgutachten wird abgesehen. Im Übrigen trägt der Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 2.000 festgesetzt.

Dem Beteiligten zu 5. wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., Berlin, zu den Bedingungen eines im Bezirk des Beschwerdegerichts niedergelassenen Rechtsanwalts bewilligt.

 

Gründe

I. Der Antragsteller und die Kindesmutter führten eine - seit spätestens März 2008 beendete - nichteheliche Beziehung ohne gemeinsamen Haushalt, deren Intensität von ihnen unterschiedlich dargestellt wird. Für die aus dieser Beziehung hervorgegangenen Kinder A., geb. am [...]1995, und B., geb. am [...]1997, hat der Antragsteller am 22.2.2011 die Vaterschaft mit am 7.3.2011 erklärter Zustimmung der Kindesmutter anerkannt. Im Jahr 2006 reisten der Antragsteller, die Kindesmutter, die Kinder A. und B. sowie die am [...]2000 von der Kindesmutter geb...

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  Leitsatz (amtlich) a) Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der es dem (angeblichen) leiblichen Vater verwehrt, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. b) ...

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