Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Bindungswirkung einer offenkundig gesetzwidrigen Kostengrundentscheidung für das Kostenfestsetzungsverfahren und zum Umfang des Gebührenanspruchs des mehrere Nebenkläger vertretenden Rechtsanwalts. Strafprozessrecht. Kosten der Nebenkläger. fehlerhafte Kostengrundentscheidung. Vertretung mehrerer Nebenkläger durch einen Rechtsanwalt
Leitsatz (amtlich)
1. Eine fehlerhafte Kostengrundentscheidung über die notwendigen Auslagen der Nebenklage kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht korrigiert werden.
2. Vertritt in einem Strafverfahren ein Rechtsanwalt mehrere Nebenkläger, so ist seine Tätigkeit nicht gesondert für jeden einzelnen Nebenkläger zu bestimmen, sondern nach §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG unter Erhöhung der Verfahrensgebühr.
Normenkette
StPO §§ 464b, 472; RVG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2; VV-RVG Nr. 1008
Verfahrensgang
LG Bremen (Entscheidung vom 27.08.2014; Aktenzeichen 5 KLs 371 Js 36158/12 (11/12)) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Nebenkläger gegen den Beschluss des Landgerichts vom 27.08.2014 wird auf deren Kosten als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft den Umfang der den Nebenklägern S. und W. aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltskosten.
Mit der durch die Staatsanwaltschaft am 31.07.2012 zum Landgericht Bremen erhobenen Anklage wurde den Angeklagten unter anderem eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil der Geschädigten S. und W. zur Last gelegt. Die vorgenannten Geschädigten wurden, jeweils vertreten durch Herrn Rechtsanwalt R., mit Beschluss des Landgerichts vom 24.09.2012 als Nebenkläger zugelassen. In dem Termin zur Hauptverhandlung vom 02.04.2013 wurde das Verfahren bezüglich des Tatvorwurfs, der die Nebenkläger betraf, im Hinblick auf die weiteren Tatvorw...