Entscheidungsstichwort (Thema)
Höhe einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Normenkette
SGB VI a.F. § 41 Abs. 1, § 38; SGB VI § 77 Abs. 2 Nr. 1, § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit und Vollendung des 60. Lebensjahres), insbesondere um die Frage, ob der Zugangsfaktor 1,0 oder 0,916 beträgt.
Der ... 1939 geborene Kläger war vom 01. September 1953 an als Anlagenfahrer bei der A. Aluminiumwerk GmbH H. bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 15. Februar 1995 wurde über deren Vermögen die Gesamtvollstreckung eröffnet und ein Verwalter bestellt. Der Verwalter führte den Betrieb zunächst fort. Dies war möglich, da ihm ein Massekredit der Nord/LB bewilligt worden war, für den das Land Sachsen-Anhalt bürgte. Die Bürgschaft war von einer EU-Genehmigung abhängig, die zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 1995 erteilt wurde. In einer Belegschaftsversammlung am 15. November 1995 erläuterte der Verwalter erstmals die Notwendigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Im Februar 1996 stand dann fest, dass die EU-Genehmigung nicht verlängert würde, woraufhin die Nord/LB den Massekredit zum 31. März 1996 kündigte. Ab April 1996 standen damit keinerlei finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebes, d.h. auch nicht zur Bezahlung der Löhne der beschäftigten Arbeitnehmer, zur Verfügung. Am 15. Februar 1996 hatten der Betriebsrat der Gemeinschuldnerin und der Verwalter einen Interessenausgleich vereinbart. In der Präambel hieß es, der Verwalter werde die Möglichkeit prüfen, die Verhandlungen mit den Kaufinteressenten so zu führ...