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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.01.2002 - L 5 KNR 6/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rente für Bergleute. Bergmannsrente. Qualifikation. ausgeübte knappschaftliche Beschäftigung. tarifliche Einstufung. Ausübung einer wirtschaftlich gleichwertigen Beschäftigung. Vergleich. Bewertung. Entlohnung

 

Orientierungssatz

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit einer bisher ausgeübten knappschaftlichen Beschäftigung eines Versicherten im polnischen Bergbau mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit des Versicherten als Maschinenführer in einer Sprudelfabrik.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 24.09.2003; Aktenzeichen B 8 KN 6/02 B)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente für Bergleute nach § 45 Abs 3 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Der ... 1943 geborene Kläger, Inhaber des Vertriebenenausweises A, war nach den Feststellungen der Beklagten aufgrund von Auskünften des polnischen Sozialversicherungsträgers sowie Arbeitgeberbescheinigungen in Polen ab Oktober 1961 im Steinkohlenbergbau als Untertagegehilfe, sodann ab Juni 1970 als Lehrbergmann unter Tage und von Juli 1971 bis Januar 1987 als Bergmann unter Tage beschäftigt. Anschließend bezog er in Polen Bergmannsruhegeld und war daneben bis Juli 1989 als Gelegenheitsarbeiter halbtags erwerbstätig. Der Kläger ist am 8.8.1989 nach Deutschland übergesiedelt. Er arbeitet seit dem 1.3.1990 als Maschinenführer in einer Sprudelfabrik.

Sein erster 1994 gestellter Rentenantrag blieb erfolglos, weil der Kläger eine gegenüber seinem knappschaftlichen Hauptberuf wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung ausübe.

Im Juli 1997 beantragte der Kläger erneut die Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Beiziehung einer Arbeitgeberauskunft der Firma T S vom 10.9.1997 lehnte die Beklagte den Rentenantrag mit Bescheid vom 22.9.1997 und Widerspruchsbesche...

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BSG B 8 KN 6/02 B
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Rente für Bergleute. Bestimmung der Vergleichslohngruppe. Verletzung von Verfahrensvorschriften als Revisionszulassungsgrund. Rechtliches Gehör. Fehlende Abhandlung von Tatsachenfeststellungen in den Entscheidungsgründen. ...

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